Heidi Pioch | Rechtsanwältin | Südliche Münchner Strasse 2A | 82031 Grünwald
Telefon: 089 / 649 11 977 - FAX: 089 / 649 65 697 - E-Mail: home(at)ra-heidi-pioch.de
Abrechnung Rechtsanwältin Heidi Pioch
Mit meinen Mandanten vereinbare ich je nach Art meines anwaltlichen
Tätigwerdens eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ein
Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder ein Pauschalhonorar gekoppelt mit einem
Zeithonorar, je nach wirtschaftlicher Tragweite, Haftungsrelevanz,
Schwierigkeitsgrad des Falles und Zeitintensität, Kosten für Recherchen und
Personaleinsatz.
Erstberatungsgebühr
Sie benötigen einen Rat oder eine Auskunft und wenden sich das erste Mal mit
Ihrem Anliegen an mich. Wenn ich Ihnen einen Rat oder eine Auskunft erteile,
handelt es sich um eine sogenannte Erstberatung. Hierbei werden keine höheren
Beratungsgebühren als 190,00 Euro netto fällig.
Erst wenn ich für Sie Kontakt zu Dritten aufnehme, ein Schreiben verfasse oder
Vertragsentwürfe überprüfen soll, wird aus der Erstberatung eine ausführliche
Beratung, die höhere Gebühren auslösen kann. Als Faustregel gehe ich davon
aus, dass sich eine Erstberatung zeitlich im Rahmen unter einer Stunde hält udn
eine komplexe Sachverhalts- und Rechtsrecherche nicht erforderlich ist.